Die Organe des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat.
Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Bürger des Landkreises. Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 98 Kreisräten. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Beschlüsse.
Fotos: Andrea Funke
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis. Er wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl des Landrates Volker Uhlig erfolgte am 8. Juni 2008 für die genannte Amtszeit. Der Landrat ist stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages. Er bereitet die Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.
Abgeordnete, die den Landkreis Mittelsachsen im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament vertreten, sind aus nachfolgender Aufstellung ersichtlich.

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte der Landkreis eine erste Schadensbilanz nach dem Juni-Hochwasser mit Stand 12. Juni 2013 vor. Demnach verursachte die Katastrophe in ganz Mittelsachsen Schäden in Höhe von 173,5 Millionen Euro in den Städten und Gemeinden und 8,5 Millionen Euro an der landkreiseigenen Infrastruktur, insgesamt damit 182 Millionen Euro.
Aufgrund geänderter Rechtslage ergeben sich Änderungen und Pflichten für Unternehmer, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung für die gewerbliche Nutzung betreiben.
Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Vorbereitungen dazu laufen.