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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind an folgende Voraussetzungen geknüpft:


Der andere Elternteil

Das Kind

Kein Anspruch besteht, wenn zum Beispiel

Bitte beachten Sie auch folgende Informationen und Unterlagen:

Für Sie zuständig:

Abteilung Jugend und Familie
Referat Finanzielle Leistungen


Standort:
Mittweida, Haus A
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

 

Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen: