„Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.“
(§ 38 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz)
Zu den Aufgaben der Jugendgerichthilfe zählen:
Die Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe
Im Vorfeld von Verhandlungen erarbeiten sie
Die Jugendgerichtshilfe ist auch verantwortlich für
Abteilung Jugend und Familie
Referat Fachdienste
Standort:
Mittweida, Haus A
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen: