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Jugendgerichtshilfe

„Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung.“
(§ 38 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz)

Zu den Aufgaben der Jugendgerichthilfe zählen:

Die Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe

  • führen Beratungsgespräche mit delinquenten jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten,
  • betreuen Jugendliche (ab 14 Jahren) und Heranwachsende (ab 18 Jahren) vor, während und nach der Gerichtsverhandlung,
  • ermitteln die Vorgeschichte, der Entwicklung und der Persönlichkeit des Betroffenen sowie dessen soziales Umfeld und
  • bereiten den Angeklagten auf die Verhandlung vor.

Im Vorfeld von Verhandlungen erarbeiten sie

  • eine sozialpädagogische Stellungnahme für das Gericht und
  • Vorschläge für Maßnahmen (z. B. Auflagen, Weisungen, Anregung von Gutachten, Einstellung des Verfahrens) des Richters bzw. Staatsanwaltes.

Die Jugendgerichtshilfe ist auch verantwortlich für

  • die Durchführung von Diversionsverfahren (d. h. Straftatenbegleitung ohne Mitwirkung des Gerichts);
  • die Mitwirkung bei und die Kontrolle von richterlichen Weisungen sowie 
  • die Mitwirkung bei der Wiedereingliederung nach Haftentlassung.

Für Sie zuständig:

Abteilung Jugend und Familie
Referat Fachdienste


Standort:
Mittweida, Haus A
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida


Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen: