1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | sitemap | kontakt | impressum |

Hauptnavigation

Stadtansicht Döbeln

Referat Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung

Leiter: TÄ Claudia Grundmann (Referatsleiterin)
Standort: Landratsamt Mittelsachsen
Nebenstelle Döbeln
Mastener Straße 15
04720 Döbeln

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03431 74-2151
Fax: 03431 74-2160
E-Mail: lueva@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:

  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika
  • Registrierung von Lebensmittelbetrieben, Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
  • Kontrolle und Überwachung von: EG-zugelassenen Betrieben, gewerblichen Schlachtstätten, Verkaufsstellen, Supermärkten, Gemeinschaftsküchen, Gaststätten, Imbissständen, Einzel- und Großhandel, Lager, Transportfahrzeugen,...
  • Entnahme von Lebensmittelproben, Bedarfsgegenständen und Kosmetika, Bearbeitung von Bürgerbeschwerden im Lebensmittelbereich
  • Anleitung und Schulung von Erzeugern, Produzenten und Händlern, Beratung der Bürger sowie Kontrolle bei Sonderveranstaltungen, Märkten und Volksfesten
  • Mitarbeit im Rahmen von Ermittlungen bei Erkrankungen nach Lebensmittelverzehr (in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt)
  • Organisation der Pilzberatung, Wildbrethygiene, einschließlich Trichinenuntersuchung
  • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen bei Verbringen von Lebensmitteln ins Ausland und Überwachung der Importe
  • Organisation und Überwachung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung für gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen
  • Prüfung/Bearbeitung von Gewerbeanzeigen, Stellungnahmen zu Bauanträgen (in Zusammenarbeit mit Bauämtern)

Dienstleistungen/Links:

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.