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Stadtansicht Döbeln

Abteilung Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II

Leiter: Dieter Steinert (Abteilungsleiter)
Anschrift: Landratsamt Mittelsachsen
Außenstelle Mittweida
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03727 950-6324
Fax: 03727 950-6742
E-Mail: dieter.steinert@landkreis-mittelsachsen.de

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Leistungen nach SGB II

Für bedürftige erwerbsfähige Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind, das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Altersrente beziehen, werden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuches II (SGB II) gewährt. Es gilt das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft, das heißt u. a. nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten und die Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft bilden eine gemeinsam zu betrachtende Einheit.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als auch zur Eingliederung in die Arbeit. Dabei umfasst die Sicherung des Lebensunterhalts sowohl pauschalierte Regelleistungen als auch Leistungen für die Unterkunft, Mehrbedarfe, Einmalleistungen und die Sozialversicherung.