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E-Government/EU-Dienstleistungsrichtlinie

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Landratsamt Mittelsachsen

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist seit 28. Dezember 2009 in Kraft. Sie zielt darauf ab, dass die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden.
 

EU-Dienstleistungsrichtlinie-relevante Verfahren

Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente

Voraussetzungen, Bedingungen und Einschränkungen

Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum 28.12.2009 eröffnet das Landratsamt Mittelsachsen den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen:

1. Das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglich, ist nicht zulässig. Für die Beantragung gemäß EU-Dienstleistungsrichtlinie wird die Nutzung vorbereiteter signaturfähiger Formulare unter E-Government/EU-Dienstleistungsrichtlinie empfohlen. 

2. Die Zugangseröffnung erfolgt nur für die E-Mail-Adresse: egov@landkreis-mittelsachsen.de

3. Die Übermittlung qualifizierter signierter Dokumente ist unter Einhaltung des Standards PKCS#7 zulässig

4. Die Verschlüsselung erfolgt ausschließlich mit Hilfe des auf dieser Seite Elektronische Signatur und Verschlüsselung zu den Signaturschlüsseln veröffentlichten Sicherheitszertifikats.

5. Einzelne E-Mails dürfen incl. aller Anlagen eine Gesamtgröße von 25 MB nicht überschreiten

6. Technisch uneingeschränkt werden folgende Dateiformate verarbeitet: *.pdf; *.doc(x); *.xls(x); *.rtf; *.txt.
Für alle anderen Dateiformate wird keine Verarbeitungsgarantie übernommen. In diesem Fall gelten die Festlegungen wie in Punkt 7.

7. Ist ein dem Landratsamt Mittelsachsen übermitteltes elektronischen Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet, wird der Absender unter Angabe der für das Landratsamt Mittelsachsen geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich darüber informiert. Macht ein Empfänger geltend, er könne das vom Landratsamt Mittelsachen übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, wird versucht es Ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder letztendlich als Schriftstück zu übermitteln.