Das Zusammenspiel von guter Bildung und einem hochwertigen Sozialwesen ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung.
Der Landkreis Mittelsachsen nimmt sich deshalb einerseits der regionalen Bildung an und hält die Trägerschaft über Gymnasien, Berufliche Schulzentren, Förderschulen, einem Kolleg und dem Fachschulzentrum Freiberg-Zug. Er arbeitet mit vielen Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, der Sozial- und Jugendarbeit zusammen und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell.
Für Schüler der Mittelschulen und allgemeinen Gymnasien, die das Schuljahr 2012/13 mit dem Realschulabschluss abschließen werden, bietet das Berufliche Schulzentrum (BSZ) für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ in Freiberg und Flöha noch einige freie Plätze am Beruflichen Gymnasium.
In den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaft, Technikwissenschaft oder Informations- und Kommunikationstechnologie kann in drei Schuljahren die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden. Während die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft am Standort Flöha angeboten wird, werden die beiden technisch orientierten Richtungen in der Stammschule am Freiberger Schachtweg unterrichtet.
Noch einige Hinweise:
Weitere Informationen unter:
Am 17. Juni 2013 jährt sich der Volksaufstand in der DDR zum 60. Mal. Aus diesem Anlass ist zurzeit im BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg eine Ausstellung mit 20 Plakaten im A3-Format zu sehen, auf denen sich interessierte Besucher über die Ereignisse um den 17. Juni 1953 und die zeitgeschichtlichen Hintergründe informieren können. Die Ausstellung ist während der Schulzeiten von 8:00 bis 15:00 Uhr frei zugänglich und befindet sich im Haus 1 im zweiten Obergeschoss.
Nach den Ausstellungen zum Alltag in der DDR, zu 50 Jahren Mauerbau sowie zur Jugendopposition in der DDR folgt nun diese neue Ausstellung.

Foto: Freiberg-Kolleg
Das Abitur ermöglicht ein Studium aller Fachrichtungen an Universitäten, Technischen Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen und mehr - weltweit.
Dauer:
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife dauert in der Regel drei Jahre. Bei Fachoberschulabschluss oder 11. Klasse Gymnasium verkürzt sich die Zeit auf zwei Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen:
Eine möglichst abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige Tätigkeit;
Zeiten einer nicht vollendeten Berufsausbildung, einer Kinderbetreuung, Zeiten in der Bundeswehr oder im sozialen Dienst sowie der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden. Das Mindestalter bei Aufnahme beträgt achtzehn Jahre. Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen sind über die Bildungseinrichtung zu erfahren. Die Ausbildung am Freiberg-Kolleg ist kostenfrei. Für Bewerber bis zum 30. Lebensjahr besteht dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Unterschied zu anderen Abitureinrichtungen:
Es werden Kurse in Biotechnologie, Astronomie und Geophysik angeboten. Der Geophysik-Kurs ist deutschlandweit der einzige. In Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg besteht die Möglichkeit einer nahtlosen Übernahme in das Studium.
Der Kolleg-Verein nisaidia - Chance für Kinder e. V. bietet allen Interessierten die Möglichkeit, Waisenkindern und sozial armen keniatischen Kindern direkt zu helfen. Mehr Informationen dazu im Internet unter www.nisaidia.de.
Um das eine oder andere Vorurteil gegenüber der Schule für Erziehungshilfe abzubauen, wird die Einrichtung hier näher vorgestellt:
Das Förderschulzentrum „Clemens Winkler“ befindet sich in Brand-Erbisdorf, im Ortsteil St. Michaelis. Hier werden zirka 70 Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis (derzeit) neun mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung unterrichtet. Der Unterricht entspricht exakt dem Lehrplan der Grund- und Mittelschule und man kann hier den qualifizierenden Hauptschulabschluss ablegen. In zehn Klassen werden die Kinder und Jugendlichen von 17 Lehrerinnen und Lehrern und sechs pädagogischen Unterrichtshilfen begleitet. Entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz ist eine Schule für Erziehungshilfe als „Durchgangsschule“ konzipiert, das heißt, oberstes Ziel ist die Rückführung der Schülerinnen und Schüler an Grund- und Mittelschulen sowie an die Gymnasien. Auch aufgrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den Intentionen einer Durchgangsschule folgend wird ab dem Schuljahr 2012/13 beginnend schrittweise nur noch bis Klasse sechs unterrichtet. Alle anderen Schülerinnen und Schüler besuchen dann integrativ die Mittelschulen des Landkreises.
Doch wie kommt man an die Schule?
Wenn es an den Grund- und Mittelschulen nicht gelingt, einen Schüler erfolgreich am Unterricht teilhaben zu lassen, wird die Beratungsstelle eingeschaltet. In einer Vordiagnostik muss geklärt werden, in welchem Bereich die Schülerin beziehungsweise der Schüler besonders stark unterstützt werden muss. Viele Kinder agieren aus Selbstunsicherheit oder schulischer Überforderung heraus störend, zum Teil auch aggressiv. Im Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wird dann geklärt, welcher Ort die bestmögliche Förderung für das betroffene Kind bieten kann. Jeder Schüler der Einrichtung hat zusätzlich zum Lehrplan wöchentlich noch drei Förderstunden. Diese werden zur gezielten Arbeit an den Förderplanzielen genutzt, also beispielsweise für ein Konzentrationstraining, für die Schulung der Wahrnehmung oder der gewaltfreien Kommunikation. Um den angemessenen Umgang untereinander zu fördern, arbeitet an der Einrichtung eine Schüler-Streit-Schlichtergruppe. Die Schüler der Klassen vier und fünf haben gelernt, wie man Konflikte erkennen und gemeinsam mit den Streitenden bearbeiten kann. Außerdem arbeitet jeder Lehrer mit dem Programm zur Verhaltensmodifikation. Hier werden gemeinsam mit dem Schüler Ziele erarbeitet, die es in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen gilt. Dies kann zum Beispiel folgendes sein: „Ich melde mich!“ oder „Ich warte ab, wenn andere reden!“. Nach jeder Unterrichtsstunde wird gemeinsam eingeschätzt, ob man das Ziel erreicht hat oder nicht. Diese Selbsteinschätzung fällt anfangs schwer, doch mit Übung und Zeit gelingt es den Meisten, sich kritisch und fair zu bewerten. Das hilft, das eigene Verhalten an den Erwartungen der anderen ausrichten zu können.
Unterstützer und Helfer gesucht
Die Einrichtung ist eine Schule mit Ganztagsangeboten. Nach dem Unterricht können die Kinder und Jugendlichen sich sportlich oder künstlerisch betätigen, sie können basteln oder ihre Hausaufgaben unter Anleitung erledigen, sich entspannen oder im Wald und in freier Natur spielen, sie können kochen oder backen. Gesucht werden immer Helfer und Unterstützer, zum Beispiel für eine Schnitz-AG. Zusätzlich zu den Ganztagsangeboten gibt es noch viele weitere Aktionen, wie monatliche Geburtstagsfeiern in der Schulleitung, Herbst-, Oster- und Sommerrätsel, Zeichenwettbewerb, Mathematikolympiade, Sommer- und Herbstsportfest, Vorlesewettbewerb oder Erzählerwettstreit.
Mehr unter www.fzbed.de.

Für weiter entfernt wohnende Schüler besteht außerdem die Möglichkeit im neu sanierten, modern ausgestatteten Internat Rochlitz, direkt neben der Schule, in Ein- und Zweibettzimmern zu wohnen.Die Ausbildung zum Sozialassistenten ist für Jugendliche mit Realschulabschluss geeignet, die gern auf andere Menschen zugehen und sich für pflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen interessieren. Innerhalb von zwei Jahren werden dazu fundierte Kenntnisse erworben, die dazu befähigen, Menschen aus verschiedenen Altersgruppen zu betreuen.
Im Laufe der Ausbildung erwerben die zukünftigen Sozialassistenten Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Betreuung von Kindern, Senioren sowie Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen. Ein sehr wichtiger Bestandteil dieser Ausbildung sind die vier Praktika im Umfang von jeweils fünf Wochen. Diese finden in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenpflege sowie der Behindertenhilfe statt. Ein viertes Praktikum dient der Vorbereitung und Durchführung der praktischen Abschlussprüfung. Die Ausbildung zum Sozialassistenten ist eine Erstausbildung im sozialen Bereich, das heißt die Absolventen finden nach dem erfolgreichen Abschluss Einsatzmöglichkeiten als Assistent der jeweiligen Fachkraft. Weiterhin ist damit die Zugangsvoraussetzung für den Besuch einer Fachschule für Sozialwesen gegeben. Dort erfolgt die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher.
Selbstverständlich sind nach einem erfolgreichen Abschluss auch andere Qualifizierungen möglich. Beispielsweise kann sich der dreijährige Bildungsgang zum Beruf des Altenpflegers anschließen. Inhalt dieser Ausbildung ist ein berufs- und praxisbezogener Unterricht nach Lernfeldern, der die Lernenden befähigt, ein berufliches Selbstverständnis zu entwickeln und anleitend und beratend tätig zu sein.
Altenpfleger/-innen betreuen und pflegen hilfsbedürftige ältere Menschen. Sie unterstützen diese bei der Alltagsbewältigung, beraten sie, motivieren sie zu sinnvoller Beschäftigung und Freizeitgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr. Voraussetzungen für die Ausbildung sind neben der gesundheitlichen Eignung und dem Realschulabschluss bzw. einem Hauptschulabschluss und einer mindestens zweijährigen erfolgreichen Berufsausbildung der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Träger der berufspraktischen Ausbildung. Dort ist der Berufsfachschüler praktisch tätig und in der Einrichtung integriert. Insgesamt dauert die Ausbildung bis zur staatlichen Prüfung drei Jahre, wobei der praktische Anteil überwiegt. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit kann auf Antrag genehmigt werden, wenn beispielsweise ein Abschluss als Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer oder Krankenschwester (Auswahl) vorliegt.
Sollte der Hauptschulabschluss als Voraussetzung vorliegen, bietet sich am Schulteil Rochlitz die Ausbildung zum Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer an. Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferinnen verfügen über berufliche Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei kranken Menschen, alten Menschen und Menschen mit Behinderungen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung hygienischer Standards.
Die zweijährige Ausbildung erfolgt in Lernfeldern und hat einen hohen Praktika-Anteil, der in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorrangig im Landkreis erfolgt. Dafür ist ein abgeschlossener Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung notwendig. Bei erfolgreicher Teilnahme und Prüfung ist nach Abschluss dieser Berufsausbildung zum Beispiel die weitere Ausbildung als Krankenpfleger möglich. Alle diese Berufe haben sich in der modernen Dienstleistungsgesellschaft zu einem wichtigen, zukunftsorientierten Betätigungsfeld entwickelt. Überall im Freistaat besteht, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, ein großer Bedarf an sozialen und pflegerischen Berufen. Damit ist bei entsprechendem Engagement eine künftige Arbeitsstelle so gut wie sicher.
Auskunft erteilt das
In der ein- beziehungsweise zweijährigen Ausbildung in Vollzeitunterricht erwerben Schüler im allgemeinbildenden und beruflich orientierten Unterricht mit anschließender Prüfung die Fachhochschulreife als Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule, wie zum Beispiel auch der Hochschule Mittweida (FH) University of Applied Sciences.
Voraussetzungen für den Besuch einer einjährigen Fachoberschule sind:
Voraussetzungen für den Besuch einer zweijährigen Fachoberschule sind:
Die Bildungsgänge der Fachoberschulen an den Beruflichen Schulzentren sind kostenfrei. Dem Grunde nach besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Anmeldungen sind bis 31. März 2013 vorzunehmen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Schulleitungen der Bildungseinrichtung unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Die Seniorensportwoche des Kreissportbundes Mittelsachsen findet dieses Jahr vom 27. bis 31. Mai statt und wird am Montag, 27. Mai, mit einer zentralen Veranstaltung in Mittweida eröffnet.In diesem Zeitraum wird sachsenweit beziehungsweise national auch die Sächsische Gesundheitswoche und die Aktionswoche Alkohol begangen.
Aufgrund geänderter Rechtslage ergeben sich Änderungen und Pflichten für Unternehmer, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung für die gewerbliche Nutzung betreiben.
Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Vorbereitungen dazu laufen.