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29.07.2010 - Kreistag Mittelsachsen tagte in Sondersitzung

Kreistag Mittelsachsen

Hauptthema der Sitzung des Kreistages war die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen.

Hauptthema und Grund für die gestrige Sondersitzung des Kreistages war die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen.

Zur Wahl stehen zum einen das in der Mittweidaer und Freiberger Region praktizierte Modell einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bei der die Betreuung der Langzeitarbeitslosen gemeinsam durch die Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Träger erfolgt und zum anderen die Option (Amt für Arbeit und Beschäftigung Döbeln). Bei diesem Modell werden die Aufgaben ausschließlich durch den zugelassenen kommunalen Träger wahrgenommen. Hier können die größeren Gestaltungsspielräume für den kommunalen Träger von Vorteil sein. Die ARGE bietet hingegen mehr finanzielle Sicherheit.

Eigens für die Erarbeitung einer Empfehlung, wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende zukünftig organisiert werden soll, wurde die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses beschlossen. Dieser besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden sowie zehn Kreisräten und wird sich in den kommenden Wochen mit den Vorteilen, Nachteilen und Risiken beider Organisationsformen befassen.

Welches Modell letztendlich favorisiert wird, entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung im Dezember dieses Jahres.