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Kreistag MittelsachsenKreistag Mittelsachsen

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Ausschuss „Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen“

Am 28. Juli beschloss der Kreistag Mittelsachsen die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen. Dieser besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden sowie zehn Mitgliedern des Kreistages. Der Ausschuss hat die Aufgabe, dem Kreistag eine Empfehlung zu unterbreiten, wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen organisiert werden soll. Die Arbeit des Ausschusses endet mit der Beschlussfassung der Angelegenheit durch den Kreistag.