Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen hat ab 4. Januar 2010 an allen drei Standorten veränderte Öffnungszeiten.
| Montag und Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
An allen drei Standorten wird für Antragsteller auch weiterhin das Leistungsspektrum der Fahrerlaubnisbehörde zur Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung (einschl. begleitetes Fahren ab 17), Erweiterung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ausstellung von Ersatzführerscheinen, Umstellung von Altfahrerlaubnissen, Ausstellung von Internationalen Führerscheinen, Anträgen auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes bereitgehalten.
Die Bearbeitung von Maßnahmen in den Bereichen Mehrfachpunktetäter, Fahrerlaubnis auf Probe, Fahreignung (insbesondere Gesundheit), Entzug der Fahrerlaubnis und Ausnahmen erfolgt ab 14. Januar 2010 ausschließlich am Hauptsitz der Abteilung Straßenverkehr, Referat Fahrerlaubnisbehörde in 04720 Döbeln, Straße des Friedens 9 a, Zimmer 116 bis 121.