1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite
home | sitemap | kontakt | impressum |

Hauptnavigation

vorherige Meldungnächste Meldung Pfeil nach rechts

Aktuelle Meldungen

29.10.2009 - Ermäßigungen der Restabfallentsorgungsgebühren für Grundstückseigentümer des Entsorgungsgebietes Mittweida

Logo

Auch für das Jahr 2010 können die Grundstückseigentümer des Entsorgungsgebietes Mittweida wieder Anträge auf Ermäßigung der Restabfallentsorgungsgebühren stellen.

Das betrifft die Städte und Gemeinden Altmittweida, Burgstädt, Claußnitz, Erlau, Frankenberg, Geringswalde, Hainichen, Hartmannsdorf, Königsfeld, Königshain-Wiederau, Kriebstein, Lichtenau, Lunzenau, Mittweida, Mühlau, Penig, Rochlitz, Rossau, Seelitz, Striegistal, Taura, Wechselburg und Zettlitz.

1. Ein Antrag auf niedrigeren Gebührensatz für den 80-l Restabfallbehälter bei Ein- und Zweipersonengrundstücken kann eingereicht werden, wenn:

  • auf dem angeschlossenen Grundstück nur eine oder höchstens zwei Personen mit Wohnsitz gemeldet sind, d.h. auch eine Person mit Nebenwohnsitz zählt als angemeldete Person, und
  • im Grundstück nur ein 80 Liter Behälter für Restabfall zur Verfügung steht.

Auf dem formlosen Antrag ist die Personenzahl konkret mit anzugeben. Der Antrag für diese Ermäßigung ist jährlich neu zu stellen.

2. Antrag auf Wegstreckenermäßigung kann beantragt werden, wenn:

  • die Abfallbehälter weiter als 100 m über öffentliche Straßen/Fußwege etc. (nicht auf Privatgelände) zum Entsorgungsstandort gebracht werden müssen.
    Bitte beachten: Beim Transport über eigenes Privatgelände oder über  Privatgelände dritter Personen (z. B. Nachbargrundstücke oder landwirtschaftliche Wege) kann keine Ermäßigung gewährt werden.

Wurde im Vorjahr bereits eine Wegstreckenermäßigung gewährt, ist keine erneute Antragstellung erforderlich.

Ermäßigungsanträge, die ab dem 01.01.2010 wirksam werden sollen, sind vom Grundstückseigentümer bzw. dessen Beauftragten unterschrieben und unter Angabe der Objektnummer bis spätestens 31.12.2009 (Eingang Landratsamt) schriftlich einzureichen beim:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst, Landwirtschaft
Referat Abfallwirtschaft
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln
Fax-Nr.: 03431 74-1414

Gleiches gilt für die Ermäßigungsanträge für den niedrigen Gebührensatz der Festgebühr für Restabfallbehälter, die bereits im Jahr 2009 gewährt wurden, und die auch mit Beginn des neuen Jahres wieder wirksam werden sollen.

Anträge, bei denen die Ermäßigungsvoraussetzungen vorliegen und die nach dem 31.12.2009 eingehen, werden ab dem Monat wirksam, der dem Monat des Antragseinganges folgt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen unter den Telefonnummern 03431 74-1428, -1429 und die Abfallberater unter 03431 74-1425 gern zur Verfügung.