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02.04.2009 - Hinweis zur Pressemitteilung >> Informationen zur Entsorgung von pflanzlichen Gartenabfällen

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen geht in der Zeit vom 1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober ohne GENEHMIGUNG

Auf Grund vieler Bürgernachfragen im Referat Abfallrecht und Bodenschutz weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. April bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober keine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen einzuholen ist.

Sollten es keine Alternativen für die Entsorgung geben, so gelten für das Verbrennen folgende Regeln:

I. Zeitraum
Das Verbrennen ist vom 1. bis 30. April sowie vom 1. bis 31. Oktober des Kalenderjahres, werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr, höchstens zwei Stunden täglich, zulässig.

II. Mindestabstände
a) 1,5 km von Flugplätzen
b) 200 m von Autobahnen
c) 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.

III. Es ist verboten, die Abfälle Tage vorher anzuhäufen. Das Aufschichten darf erst direkt vor dem Verbrennen geschehen. Bereits angehäufte Pflanzenabfälle sind zum Schutz der darin befindlichen Kleintiere vor dem Verbrennen unbedingt umzuschichten.

IV. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.

V. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug. Damit ist ein Verbrennen von Pflanzenabfällen bereits in mäßig dicht bebauten Gebieten nur in den wenigsten Fällen zulässig.

Bei noch offenen Fragen kann sich an das Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Abfallrecht und Bodenschutz gewandt werden:

Hauptsitz Freiberg
Besucheradresse: 

Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4025
            03731 799-4027

Außenstelle Döbeln
Besucheradresse: 

Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Telefon: 03431 741-441
            03431 741-488

Im Referat Abfallrecht und Bodenschutz der Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft gibt es noch weitere Hinweise.