

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschloss auf seiner vergangenen Sitzung am 20. November die Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen für nicht in den Regelleistungen enthaltenen Bedarf nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII. Auf der Grundlage dieser Richtlinie wird die Landkreisverwaltung ab 1. Januar 2009 in den Argen SGB II Freiberg und Mittweida, im Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung in Döbeln sowie in der Abteilung Soziales des Landkreises Mittelsachsen Antragstellern im Leistungsbereich des SGB II und SGB XII einmalige Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung mit Haushaltsgeräten, für die Anschaffung von Schwangerschaftsbekleidung und einer Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes sowie für mehrtägige Klassenfahrten gewähren.
„Die in der Richtlinie genannten Pauschalbeträge in Form von Geld- oder Sachleistungen sind auf der Grundlage der Sächsischen Sozialhilferichtlinien, von Bedarfsermittlungen und erfolgter Rechtsprechung festgesetzt worden“, informierte Dieter Steinert, 2. Beigeordneter im Landkreis Mittelsachsen. Während die Kosten für eine pädagogisch begründete und notwendige Klassenfahrt in voller Höhe vom Landkreis übernommen werden, werden für die Erstausstattung einer Wohnung sowie für die Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung bei einer Geburt Geld- oder Sachpauschalen gewährt.
Der genaue Wortlaut der Richtlinie wird im Amtsblatt der Landkreisverwaltung sowie auf der Internetseite unter http://www.landkreis-mittelsachsen.de/2631.html veröffentlicht.
Außerdem informierte der Beigeordnete, dass die Sozialverwaltung momentan an einer einheitlichen Regelung zur Übernahme der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung arbeitet. Problematisch ist dabei das Fehlen eines einheitlichen Mietspiegels für den Landkreis. Nur die Stadt Freiberg besitzt einen qualifizierten Mietspiegel, auf dessen Grundlage die Sozialverwaltung die Angemessenheit von Wohnkosten rechtlich sicher und transparent definieren könnte. Daher erfolgen nun Abstimmungen bezüglich der Erhebung von Daten zur Mietsituation im Landkreis Mittelsachsen. Erste Gespräche finden in der 50. Kalenderwoche mit der TU Freiberg und der Hochschule Mittweida statt.