Die Organe des Landkreises sind der Kreistag und der Landrat.
Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Bürger des Landkreises. Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 98 Kreisräten. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Beschlüsse.
Fotos: Andrea Funke
Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis. Er wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl des Landrates Volker Uhlig erfolgte am 8. Juni 2008 für die genannte Amtszeit. Der Landrat ist stimmberechtigtes Mitglied des Kreistages. Er bereitet die Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.
Abgeordnete, die den Landkreis Mittelsachsen im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament vertreten, sind aus nachfolgender Aufstellung ersichtlich.