Verwaltungs- und Finanzausschuss
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) ist zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, den weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Dies sind insbesondere:
- zentrale Verwaltungsangelegenheiten,
- allgemeine Ordnungsaufgaben,
- Aufgaben aus dem Bereich der sozialen Sicherung,
- Aufgaben aus dem Bereich der Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte,
- Aufgaben aus den Bereichen Schulen und Schülerbeförderung,
- Aufgaben aus dem Bereich des Sports,
- Aufgaben aus den Bereichen der Gesundheitsfür- und –vorsorge,
- Aufgaben aus dem Bereich des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärrechts,
- Entscheidungen über wesentliche Beschlüsse der Gesellschaften, an denen der Landkreis beteiligt ist,
- Entscheidungen zur Vergabe von Aufträgen aus den Bereichen VOL, VOB, VOF sowie Entscheidungen in sonstigen finanziellen Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereichs einschließlich der Entscheidung über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Wert von 1.500.000 Euro, sofern die Wertgrenzen des Paragraph 9 überschritten sind. Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Jahresbetrag maßgebend.